INTHEGA-Kongress 2024 – Stand-Infos Theatermarkt

Bitte beachten Sie, dass die automatische Bestätigungsmail lediglich eine Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung ist. Sie erhalten eine separate Bestellbestätigung von der INTHEGA-Geschäftsstelle.

 

Preise

Reihenstände – eine Seite offen ==> 110,00 € pro Quadratmeter

Eckstände – zwei Seiten offen ==> 130,00 € pro Quadratmeter

Kopfstände – drei Seiten offen ==> 145,00 € pro Quadratmeter

 

Stände für den Theatermarkt sind seit dem 22.02.24 ausgebucht. Sie können uns gerne eine Mail an geschaeftsstelle@inthega.de schicken, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen.

 

Buchung Messe-Equipment

 

 

Stände / Ausstattung (in der Standmiete enthalten)

  • Standsystem Octanorm (Rück- und 2 Seitenwände bei Reihenständen, Rück- und 1 Seitenwand bei Eckständen, Rückwand bei Kopfständen). Höhe ca. 2,50m - die Wände des Octanorm-Systems sind aus hellgrau beschichteter Hartfaserplatte in Alurahmen.
  • Alle Stände verfügen über einen Stromanschluss (220W).
  • Zur Standausstattung gehört 1 Tisch und 2 Stühle.
  • Pro 2 Quadratmeter ist die Messegebühr für eine Person enthalten (Theatermarkt-Ticket inkl. Abendveranstaltung mit Büffet).

 

Die INTHEGA verschickt eine Bestätigung sowie eine Rechnung. Ist die Standgebühr nicht bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum auf das in der Rechnung angegebene Konto mit genauer Absenderangabe eingegangen, kann die INTHEGA über den Stand anderweitig verfügen.

 

Rücktrittsbedingungen

Stornierung bis 12 Wochen vorher: 100% Rückerstattung der Standmiete

Stornierung bis 4 Wochen vorher: 50% Rückerstattung der Standmiete

Stornierung danach: Keine Rückerstattung

 

Verteilung der Standplätze

Die Stände werden nach Maßgabe der Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Platzierungswünsche können beim Bestellvorgang unter "Bemerkungen" angegeben werden.

 

Abbau

Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen erhebt die INTHEGA eine Gebühr von € 250,00. Die Stände sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben (ohne Kleberückstände an den Messewänden). Für Beschädigungen der Standausrüstungen, der Wände, des Fußbodens und des Geländes haftet der Aussteller.